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Rechtsanwaltskanzlei Meyer
Rechtsanwalt Johannes Meyer
Wilhelmstr. 4
D-23669 Timmendorfer Strand
In Betracht kommen zwei Anspruchsgegner. Zum einen bestehen Ansprüche gegen den jeweiligen Händler nach §§ 437 ff. BGB, anderseits bestehen Ansprüche gegen die jeweiligen Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Bei einer Finanzierung ist auch der Darlehensvertrag auf mögliche Fehler zu überprüfen.
Da die Verjährung der Mängelrechte bereits nach 2 Jahren greift sind die Gericht überwiegend mit den Ansprüchen gegen die Hersteller und insbesondere gegen die Volkswagen AG befasst. Dabei kommen die Gerichte häufiger zu dem Urteil, dass die Verwendung einer „Schummel-Software“ in Diesel-Fahrzeugen zum Schadenersatz verpflichtet. Das Verwenden dieser illegalen Abschaltvorrichtungen wird von einigen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beurteilt. Öffentlich wurde der Diesel-Abgas-Skandal durch den EA 189 Motor. Dieser ist in Fahrzeugen mit max. 2.0 Liter Hubraum in den TDI-Modellen der VW-Konzernmarken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda verbaut. Nach vielen Berichten sind auch die Nachfolgemotoren (EA 288) des VW-Konzerns mit seinen Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche von dem Diesel-Abgas-skandal betroffen.
Was können Sie tun?
Zunächst prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Nutzen Sie hierzu unsere Übersicht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen kostenfrei Ihre möglichen Ansprüche (Rückabwicklung, Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Widerruf, allgemeiner Wertverlust) und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Ihrer besten individuellen Vertretung.
Rechtsanwaltskanzlei Meyer
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Tel.: +49 (0)4503 792 999 6
Fax: +49 (0)4503 792 999 7
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