Kontaktieren Sie uns
Rechtsanwaltskanzlei Meyer
Rechtsanwalt Johannes Meyer
Wilhelmstr. 4
D-23669 Timmendorfer Strand
Nachrüstung
Die von deutschen Marken zugesagten „Umwelt“-Prämien für den Kauf neuer sauberer Fahrzeuge sind nicht für alle Autofahrer interessant. Um Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge zu vermeiden, wird viel über die Umsetzung der Nachrüstung von Fahrzeugen diskutiert. Hintergrund ist, dass die Halter nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf 18 Monate Zeit haben, den Wagen in die Werkstatt zu bringen. Die Frist beginnt jeweils an dem Tag, an dem das Update für das jeweilige Fahrzeugmodell zur Verfügung steht. Die ersten Benachrichtigungen waren Ende Januar 2016 für den VW Amarok rausgegangen, die Frist endete damit im Juli 2017. Wer der Umrüstung nicht nachkommt muss mit Stilllegung rechnen. Denn die örtlich zuständigen Zulassungsstellen können den Betrieb von nicht nachgerüsteten Autos verbieten und sie stilllegen. Dies kostet den Halter zudem rund 50 Euro Gebühren.
Ein Aufrüstsatz könnte einen alten Diesel zum umweltfreundlichen Euro-6-Motor machen, und damit könnte der Dieselbesitzer selbst bei Feinstaubalarm in eine ansonsten gesperrte Zone einfahren. An solchen Nachrüst-Sätzen wird schon lange gearbeitet. Eine Serienreife haben die Umrüstsätze scheinbar noch nicht erreicht. So werden zwei verschiedene Ansätze verfolgt die Probleme zu lösen: In der ersten Variante sollen die Motoren durch Nachrüstung mit einem SCR-Katalysator sauberer gemacht werden. Die andere Variante, ein derzeitiger Versuch, die Abgaswerte zu verbessern, indem die vorhandene Abgasreinigung durch eine Software-Lösung optimiert wird, scheint fragwürdig. Es ist umstritten, ob die Abgaswerte dadurch ausreichend gesenkt werden können.
Nach unserer Auffassung sollte der Schaden dort reguliert werden, wo er verursacht worden ist und nicht beim Kunden verbleiben. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Vertretung. Sofern Sie über keine bestehende Rechtsschutzversicherung verfügen, nutzen Sie unseren kostenlosen telefonischen (04503/792 9996) Erstkontakt oder das Kontaktformular.
Rechtsanwaltskanzlei Meyer
Rechtsanwalt Johannes Meyer
Wilhelmstr. 4
D-23669 Timmendorfer Strand
Tel.: +49 (0)4503 792 999 6
Fax: +49 (0)4503 792 999 7
Mail: info@meyer-ra.com
Web: www.meyer-ra.com
© VIKTOR HANACEK | Picjumbo, © motointermedia | Pixabay